Muttizettel

Ob ein Konzert altersbeschränkt ist, können Sie den Tourdaten auf unserer Website oder den jeweiligen VVK-Seiten entnehmen. Stehen dort keine expliziten Informationen ist der Besuch des Konzerts an das Jugendschutzgesetz gebunden. Der Besuch kann nur unter folgenden Bedingungen geschehen:

… Kinder unter 8 Jahren erhalten keinen Zutritt zum Konzert.
… unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
… über 12 und unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Erziehungsbeauftragten.
… über 14 und unter 16 Jahren nur mit Muttizettel inkl. einer Perso-Kopie des Erziehungsberechtigten
… ab 16 Jahren kein Nachweis

Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte. Das Sicherheitspersonal vor Ort übernimmt nicht die Betreuung von unter 14-Jährigen. Dementsprechend können Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren nicht am Eingang abgegeben und später wieder abgeholt werden. Es wird keinen Warte- und/oder Aufenthaltsbereich für Eltern in der Halle und/oder auf dem Veranstaltungsgelände geben. Alle Jugendlichen über 14 Jahre sollten sich mit einem Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Andernfalls kann der Zutritt zum Konzert verweigert werden. Es gibt keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Es werden keine Stornierungen vorgenommen.

Wir empfehlen allen Besuchern und insbesondere Kindern unter 14 Jahren die Veranstaltung nur mit Gehörschutz zu besuchen.

Generell enden unsere Konzerte immer um 22:00 Uhr.